AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Margit Müller „mmotion“ mit Stand August 2020

1. Leistungsumfang

1.1. Beim Personal Training: Im Leistungsumfang enthalten sind ein 60 minütiges Training (je Einheit) inkl. einer Anamnese zu Beginn der Zusammenarbeit und ein nach Absprache auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittener Trainingsplan (i.d.R. Anpassungen alle 4 bis 6 Wochen). Beim Probetraining ist ein 60 minütiges Training/Gespräch inkl. einer Anamnese im Leistungsumfang enthalten.

1.2. Zur Zielerreichung ist es unabdingbar, dass der Kunde sportgesund ist. Deshalb wird eine vorherige ärztliche Untersuchung empfohlen. Jedes Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel, Krankheitsgefühle, Hunger, Durst bzw. Überhitzung oder Unterkühlung während des Trainings muss der Kunde unaufgefordert mitteilen. Der Kunde versichert, keine ärztlichen oder gesundheitlichen Einschränkungen betreffend des Trainings zu besitzen. Stellen sich solche während der Vertragslaufzeit ein, sind sie vom Kunden unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

2. Zahlungsbedingungen

2.1. Der Kunde überweist das gebuchte Training bzw. Paket innerhalb von spätestens 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung an das von Margit Müller angegebene Konto.

2.2. Wünscht der Kunde eine Stundenbezahlung, so ist das jeweilige Entgelt für die monatlich angesammelten Trainingseinheiten zum Ende jeden Monats, nach Mitteilung von Margit Müller über die angefallenen Trainingseinheiten, an das von Margit Müller angegebene Konto zu überweisen.

3. Verhinderung und Ausfall

3.1. Eine Trainingseinheit kann bis maximal 24 Stunden vor ihrem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verlegt oder abgesagt werden, vorausgesetzt das innerhalb einer Woche nach dem ursprünglich geplanten Termin ein Ersatztermin gefunden wird. Wird die Trainingseinheit zu spät abgesagt (weniger als 24 Stunden), wird für die ausgefallende Stunde in voller Höhe berechnet. 

3.2. Urlaubs- und Feiertage werden mindestens 2 Wochen vor Antritt individuell mit Margit Müller abgesprochen und bei der Terminlegung berücksichtigt.

4. Haftung

4.1. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung. Margit Müller übernimmt keine Haftung für Schäden, welche nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstanden sind. 

4.2. Margit Müller haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus, für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit dem Eingehen des Vertrages verfolgten Zwecks.

5. Übertragbarkeit

Die hier vertraglich vereinbarten Rechte und Pflichten sind grundsätzlich nicht übertragbar.

6. Kündigung

6.1 .Grundsätzlich endet der Vertrag mit Ablauf der letzten vereinbarten Trainingseinheit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

6.2. Eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nur aus wichtigem Grund (z.B. eine den Vertragsgegenstand auf Dauer verhindernde oder einschränkende Krankheit, Unfall, etc. mit fachärztlichem Attest) möglich. Die außerordentliche Kündigung hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Sie gilt nur dann als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis der zur Kündigung berechtigenden Umstände erfolgt. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für alle von dem Kunden bereits bezahlten und noch nicht durchgeführten Trainingseinheiten.